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Einführung der Lernentwicklungsgespräche

Im Schuljahr 2021/22 war es auch an der Grundschule Martinszell soweit. Erstmalig wurden im Februar Lernentwicklungsgespräche anstelle eines Zwischenzeugnisses durchgeführt.

 

"Grundschulen in Bayern haben seit dem Schuljahr 2014/2015 die Möglichkeit, das Zwischenzeugnis in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch zu ersetzen. Die Entscheidung hierüber trifft jede Grundschule in eigener Zuständigkeit im Einvernehmen mit dem Elternbeirat.

 

Die Alternative eines dokumentierten Lernentwicklungsgesprächs anstelle des Zwischenzeugnisses wurde im Rahmen des vierjährigen Schulversuchs Flexible Grundschule erprobt und sowohl von Lehrkräften als auch von Eltern sehr positiv beurteilt. Auf der Basis dieser Erfahrungen wird diese Maßnahme seit dem Schuljahr 2014/2015 allen Grundschulen ermöglicht.

 

Das Zwischenzeugnis kann nun in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 durch ein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch ersetzt werden, an dem die Klassenleiterin oder der Klassenleiter, die Schülerin oder der Schüler und die Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz im Einvernehmen mit dem Elternbereit vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres. Wenn im Einzelfall Erziehungsberechtigte kein dokumentiertes Lernentwicklungsgespräch führen möchten, wird ein Zwischenzeugnis ausgestellt." (Quelle: www.km-bayern.de; Februar 2022)

 

Da durch die Corona-Situation kein Elternabend stattfinden konnte, wurde dieser per "Elternabend frei Haus" auf You-Tube verlagert. In einem Video erklärte die Schulleiterin die Vorgehensweise, beigte möglichen Fragen vor und ermöglichte es den Eltern über eine Online-Pinnwand Fragen zu stellen.

 

In Klasse 1 war natürlich Karibu die Hauptattraktion des Gespräches. Schließlich hatten die Erstklässler mit ihrem Klassenmaskottchen die ersten Lese- und Schreiberfahrungen gesammelt. Gemeinsam mit Karibu und der Klassenlehrerin wurden ein bis zwei Ziele für das zweite Halbjahr vereinbart.

 

In Klasse 2 musste aufgrund des Krankenstandes der Klassenlehrkraft eine Zwischenlösung gefunden werden. So wurden die LEG-Bögen von dieser ausgefüllt und durch Anregungen für Eltern und Kinder ergänzt. Ein Gespräch war aufgrund der über einen langen Zeitraum ungeklärten Vertretungssituation leider nicht möglich.

 

In Klasse 3 verglichen die Kinder ihr Schuljahr mit einer Autorennstrecke. Da gab es an manchen Stellen Hindernisse aber auch echte Zielgeraden. Für das zweite Halbjahr wurde gemeinsam mit der Klassenlehrerin ein wünschenswertes und gewinnbringendes "Fahrverhalten" abgestimmt.

 

In der 4. Jahrgangsstufe blieben die Regelungen für die Zwischeninformationen, das Übertrittszeugnis und den Übertritt insgesamt hiervon unberührt.

 

Pädagogische Vorteile eines Lernentwicklungsgesprächs
Im Lernentwicklungsgespräch können alle am Lernprozess Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer) zu Wort kommen und miteinander sprechen. Der Lern- und Leistungsstand wird unmittelbar ersichtlich. Als Eltern haben Sie auch die Möglichkeit, direkt im Anschluss an das Lehrer-Schüler-Gespräch konkrete Nachfragen zu stellen und Zusatzinformationen zu erhalten. Stärken und Schwächen der Lernentwicklung werden angesprochen, gemeinsam beraten und für die nächste Zeit Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Am Ende des Gesprächs wird eine konkrete und kindgerechte Zielvereinbarung getroffen, um das künftige Lernen gemeinsam zu optimieren.

 

Waren einige Eltern zunächst skeptisch, so war die Rückmeldung doch eindeutig. Die meisten Eltern hielten das LEG für einen sehr guten bis guten Ersatz für das schriftliche Zwischenzeugnis und wünschen sich auch für die kommenden Schuljahre dieses Angebot.