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Am Montag den 18.05.2020 startete nun auch der Präsenzunterricht für unsere Erstklässler. Um für Kinder und Eltern einen verlässlichen strukturellen Rahmen zu schaffen sowie mit Blick auf die personelle Situation und die beiden weiterlaufenden Notbetreuungsgruppen, ging die Grundschule Martinszell folgendermaßen vor:
- Die erste Klasse wurde in zwei Gruppen eingeteilt, Gruppe 1a und Gruppe 1b.
- Gruppe 1a hatte Unterricht am Montag und Dienstag von 8.15 - 11.00 Uhr und am Mittwoch von 8.15 - 9.30 Uhr.
- Gruppe 1b hatte Unterricht am Mittwoch von 10.00 - 11.30 Uhr und am Donnerstag und Freitag von 8.15 - 11.00 Uhr
- Beide Gruppe hatten an den langen Tagen eine Pause von 9.20 - 9.45 Uhr. Gegessen wird im Klassenzimmer, die Bewegungspause findet im Freien statt.
- Da in der ersten Woche ist am Donnerstag ein Feiertag war, kam Gruppe 1a in dieser Woche nur am Montag und Dienstag von 8.15 - 11.00 Uhr, die Gruppe 1b am Mittwoch und Freitag von 8.15 - 11.00 Uhr. In den Folgewochen lief der Unterricht nach dem o.g. Plan.
- An den beiden Tagen, an denen die Kinder nicht in der Schule waren, fand weiterhin Homeschooling statt. Das Material erhielten die Kinder im Unterricht, die konkreten Aufgaben wurden wie gehabt am Abend vorher online gestellt.
- Die Ankunftszeit für die Erstklässler war von 8.00 - 8.15 Uhr, zeitlich versetzt zu allen anderen Gruppen (Ausnahme: Buskinder)
- Beim Betreten des Schulhauses wurden zunächst die Hände freiwillig desinfiziert. Während des Aufenthaltes in der Schule war regelmäßiges gründliches Händewaschen mit Seife ausreichend.
- Für die Eltern galt weiterhin Betretungsverbot, außer es war ein Gesprächstermin vereinbart.
- Die Kinder gingen mit Gesichtsmaske unter Einhaltung der Abstandsregeln (Markierungen vor dem Schulhaus sind angebracht) durch den Haupteingang der Schule in ihr zugeteiltes Klassenzimmer (Gruppe 1a grüne Türe, Gruppe 1b rote Türe).
- Kinder, die Anspruch auf Notbetreuung hatten, wurden im Anschluss an den Unterricht in der Mittagsbetreuung untergebracht. Alle anderen Kinder gingen direkt nach Hause.
- Der Toilettengang war nur einzeln gestattet.
- Wie vor der Schulschließung auch, galt eine Meldepflicht, wenn die Kinder Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten bzw. selbst von einer Infektion betroffen waren.
- Der Gesundheitsschutz der Kinder und des Personals stand stets an oberster Stelle.
- Anpassungen und Änderungen waren vorbehalten, v. a. weil nach Pfingsten schließlich auch die restlichen Klassen an die Schule zurückkehren sollten.