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Das leidige Thema Läuse

Kopfläuse sind kein Zeichen mangelnder Körperpflege und können bei jedem Menschen trotz regelmäßiger Haarwäsche auftreten. Es besteht also kein Grund, die betroffenen Kinder auszugrenzen! 

 

Trotzdem müssen im Falle des Auftretens von Kopfläusen alle Eltern dafür sorgen, dass sich die Läuse nicht weiter verbreiten können.


Dazu bitten wir Sie eindringlich, folgende Schritte genauestens einzuhalten, auch wenn Sie glauben, Ihr Kind sei nicht von den Läusen betroffen:

 

•    Diagnose:

Waschen Sie Ihrem Kind mit einem normalen Shampoo die Haare. Danach schäumen Sie die Haare mit einer Pflegespülung  ein. In dem Matsch der Pflegespülung können sich die Läuse nicht mehr bewegen und die Pflegespülung erleichtert das Durchkommen mit dem feinen Kamm. Kämmen Sie mit einem geeigneten Kamm sorgfältig Strähne für Strähne und streichen Sie den Kamm auf einem Tuch aus. Auf dem Tuch finden Sie bei Befall die Kopfläuse. Ausgewachsene Läuse sind gut mit bloßem Auge zu erkennen. Die Baby-Läuse sind dafür zu klein. Wenn Sie nicht sicher sind, ob etwas eine Laus ist, warten Sie, bis es trocken wird und halten dann ein Haar daran: Wenn es sich festhält und darauf langkrabbelt, ist es eine Laus.

 

•    Maßnahmen:

Wenn Sie das erste Mal Läuse in Ihrer Familie haben, verwenden Sie ein anerkanntes Mittel (kann vom Arzt verschrieben werden), in Kombination mit einem guten Diagnosekamm. „Nasses“ Auskämmen mit Haarpflegespülung und Läusekamm in 4 Sitzungen an den Tagen 1, 5, 9 und 13. Bitte beachten Sie, dass Läuse inzwischen gegen viele im Handel erhältliche Mittel resistent sind, das heißt, diese Mittel wirken nicht. Lassen Sie sich daher bitte unbedingt beim Kauf eines Läusemittels in Ihrer Apotheke eingehend beraten!

 

  • Verantwortung der Eltern: 

Wird bei einem Kind oder Jugendlichen Kopflausbefall festgestellt, obliegt den Erziehungsberechtigten die Durchführung der genannten Maßnahmen. Eltern sind gemäß § 34 Abs. 5 IfSG verpflichtet, der Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, Mitteilung über einen beobachteten Kopflausbefall, auch nach dessen Behandlung, zu machen. Den Eltern sollte bewusst sein, dass das rasche Erkennen und Behandeln eines Kopflausbefalls und die pflichtgemäße Mitteilung darüber eine Voraussetzung für die erfolgreiche Verhütung und Bekämpfung in der Einrichtung sind. Die Erziehungsberechtigten sollten auch die Durchführung der Behandlung bestätigen (ob diese elterliche Rückmeldung mündlich oder schriftlich erfolgen soll, richtet sich nach den örtlichen Regelungen).

 

WICHTIG: Bitte informieren Sie umgehend die Schule, wenn Ihr Kind betroffen ist. Denken Sie auch daran, Vereine, Freunde usw. zu informieren. Bei Kopflausbefall darf Ihr Kind die Schule nicht besuchen. Am Tag nach dem Behandlungsbeginn kann Ihr Kind wieder in die Schule, wenn sich überzeugt haben, dass Sie die Läuse erfolgreich bekämpft haben. Die Behandlung können Sie selber durchführen.
 

•    Reinigung der Umgebung:

Kopfläuse sich nur auf dem menschlichen Kopf ernähren und vermehren können, sind Reinigungs- und andere Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung und dienen vorsorglich der Unterbrechung eventuell möglicher Übertragungsvorgänge:

  • Kämme, Haarbürsten, Haarspangen und -gummis sollen in heißer Seifenlösung gereinigt werden,
  • Schlafanzüge und Bettwäsche, Handtücher und Leibwäsche sollen gewechselt werden,
  • Kopfbedeckungen, Schals und weitere Gegenstände, auf die Kopfläuse gelangt sein könnten, sollen für 3 Tage in einer Plastiktüte verpackt aufbewahrt werden. Insektizid-Sprays sind nicht nötig.

Dass diese Maßnahmen das Untersuchen und Behandeln der Personen im näheren Umfeld des zuerst erkannten Trägers von Kopfläusen lediglich ergänzen, ergibt sich aus der Tatsache, dass Kopfläuse mehrfach täglich Blut saugen müssen, um nicht auszutrocknen, und dass sie ohne Nahrung nach spätestens 55 Stunden abgestorben sind.

Falls Sie noch mehr Informationen benötigen, können Sie im Internet beim RKI (Robert Koch Institut) fündig werden.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe!